Fachdienst "Stationäres Wohnen"
Vorraussetzungen
Diese Menschen können wir in die
Stationäre
Wohnbetreuung aufnehmen:
- Menschen mit geistiger Behinderung.
- Menschen mit Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung.
- Sollte zusätzlich eine Suchterkrankung vorliegen, darf
die Erkrankung nicht akut sein.
- Die Männer und Frauen mit Behinderung müssen
mindestens 18 Jahre alt sein.
Wann ist das „Stationäre Wohnen“
die richtige Wohnform?
- Wenn Menschen mit Behinderung nicht selbständig in einer eigenen
Wohnung leben können.
- Wenn Menschen mit Behinderung Ihre Fähigkeiten noch weiterentwickeln
wollen, um später selbständig Ihren Haushalt führen zu können.
- Wenn Menschen mit Behinderung den Wunsch nach eigenständigem
Leben haben, dazu aber intensive Hilfe benötigen.